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06.07.2011
Gesetzentwurf
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (Amtszeitenflexibilisierungsgesetz)
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/2998
29.06.2011
Druck: Thüringer Landtag, 30. Juni 2011
G e s e t z e n t w u r f
der Fraktion DIE LINKE
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (Amtszeitenflexibilisierungsgesetz)
A. Problem und Regelungsbedürfnis
Im Jahr 2012 wird eine Vielzahl der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeiten
betragen sechs Jahre. Somit sind die Gewählten bis zur regulären Neuwahl im Jahr...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.07.2011
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