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06.07.2011
Dringlichkeitsantrag
Einsetzung eines Kontrollausschusses nach dem Polizeigesetz
Bremische Bürgerschaft Landtag 18. WahlperiodeDrs. 18/27 5. Juli 2011Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKEEinsetzung eines Kontrollausschusses nach dem Polizeigesetz Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes einen Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz zur Kontrolle der nach den §§ 31, 32 Absatz...
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Bremische Bürgerschaft Landtag 18. WahlperiodeDrs. 18/27 5. Juli 2011Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKEEinsetzung eines Kontrollausschusses nach dem Polizeigesetz Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung in Verbindung mit § 36 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes einen Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz zur Kontrolle der nach den §§ 31, 32 Absatz 1, §§ 33 bis 35 und 36 i des Bremischen Polizeigesetzes durchgeführten Maßnahmen ein. Dem Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz gehören drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder an.Björn Tschöpe und Fraktion der SPDDr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNENThomas Röwekamp und Fraktion der CDUKristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.07.2011
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