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06.07.2011
Dringlichkeitsantrag
Einsetzung eines staatlichen Petitionsausschusses
Bremische Bürgerschaft Landtag 18. WahlperiodeDrs. 18/20 5. Juli 2011Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKEEinsetzung eines staatlichen PetitionsausschussesDie Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Art. 105 Absatz 6 der Landesverfassung i.V.m. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft einen staatlichen Petitionsausschuss ein. Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: ...
Bremische Bürgerschaft Landtag 18. WahlperiodeDrs. 18/20 5. Juli 2011Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKEEinsetzung eines staatlichen PetitionsausschussesDie Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Art. 105 Absatz 6 der Landesverfassung i.V.m. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft einen staatlichen Petitionsausschuss ein. Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Behandlung der Bitten, Anregungen und Beschwerden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger einzeln oder in Gemeinschaft an die Bürgerschaft (Landtag) wenden und 2. Vorbereitung der Beschlussfassung der Bürgerschaft (Landtag) über die Behandlung der Petitionen.Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern und 12 stellvertretenden Mitgliedern.Björn Tschöpe und Fraktion der SPDDr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNENThomas Röwekamp und Fraktion der CDUKristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.07.2011