Dokumente
Deutschland Bundesländer Bremen Bürgerschaft Dokumente
06.07.2011
Dringlichkeitsantrag
der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKE 

Einsetzung eines staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses

Bremische Bürgerschaft Landtag 18. WahlperiodeDrs. 18/19 5. Juli 2011Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKEEinsetzung eines staatlichen Haushalts- und FinanzausschussesDie Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss ein. Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Die Bürgerschaft (Landtag) überträgt dem Haushalts- und Fin...
Bremische Bürgerschaft Landtag 18. WahlperiodeDrs. 18/19 5. Juli 2011Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der CDU und DIE LINKEEinsetzung eines staatlichen Haushalts- und FinanzausschussesDie Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss ein. Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Die Bürgerschaft (Landtag) überträgt dem Haushalts- und Finanzausschuss gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung die Aufgaben nach Artikel 101 Absatz 1 Nrn. 3, 6 und 7 der Landesverfassung. Geschäfte mit einem Gegenstandswert unterhalb 200.000 Euro werden als Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Nrn. 6 und 7 der Landesverfassung angesehen. 2. Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle der Beteiligungen, der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen der Freien Hansestadt Bremen wahr. Die Bürgerschaft (Landtag) überträgt dem Haushalts- und Finanzausschuss die Aufgaben der Bürgerschaft nach §§ 17 Absatz 3 Satz 2, 18 Absatz 3, 20 Absatz 1 und 6, 25 Absatz 1 sowie 36 Absatz 5 des Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG). Der Haushalts- und Finanzausschuss nimmt die Aufgaben nach §§ 11 Absatz 1 Nr. 3 bis 12 sowie 35 i.V.m. 11 Absatz 1 Nr. 3 bis 12 des Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.07.2011