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28.07.2011
Mitteilung des Senats
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011
§ 1
Gewerbesteuerhebesatz 2011
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2011 wird auf 470 vom Hundert
festgesetzt.
§ 2
Grundsteuerhebesätze 2011
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom
Hundert,
2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in
Kraft.
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSE...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.07.2011
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