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16.08.2011
Antwort der Landesregierung
Metalldiebstähle in Sachsen-Anhalt
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/298 12.08.2011Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Metalldiebstähle in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7107 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Angaben des Nachrichtenportals ,,Spiegel-Online" wird in den Regionen Halle (Saale) und Magdeburg von Bahnanlagen so viel Eisen und Buntmetall wie in keinen anderen Regionen Deutschlands gestohlen (vgl. http://www.spiegel.de/wir...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/298 12.08.2011Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Metalldiebstähle in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7107 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Angaben des Nachrichtenportals ,,Spiegel-Online" wird in den Regionen Halle (Saale) und Magdeburg von Bahnanlagen so viel Eisen und Buntmetall wie in keinen anderen Regionen Deutschlands gestohlen (vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/ unternehmen/0,1518,770594,00.html - Abruf am 5. Juli 2011). Überdies wird in der regionalen Presse zunehmend regelmäßig von schwerwiegenden Metalldiebstählen, zuletzt etwa aus Windkraftanlagen in der Altmark (vgl. Volksstimme - Lokalausgabe Osterburg vom 18. Juni 2011), berichtet. Vor dem Hintergrund enorm gestiegener Weltmarktpreise für Metalle scheint der Metalldiebstahl für Straftäter ein lukratives Geschäft zu sein. Gemäß § 38 Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO) ist die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, in welcher Weise Gewerbetreibende zum Beispiel beim Ankauf von Altmetallen ihre Bücher zu führen und dabei Daten über einzelne Geschäftsvorgänge, Geschäftspartner, Kunden und betroffene Dritte aufzuzeichnen haben. Die Landesregierung hat von dieser Verordnungsermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Gemäß § 38 Abs. 3 GewO (Gewerbeordnung) sind...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.08.2011