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18.08.2011
Gesetzentwurf
Gesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3804Gesetzentwurfder LandesregierungGesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der GerichtsorganisationDatum des Eingangs: 17.08.2011 / Ausgegeben: 18.08.2011Gesetzentwurf der LandesregierungGesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation A. Problem Für einen funktionierenden Rechtsstaat und eine bürgernahe, in de...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/3804Gesetzentwurfder LandesregierungGesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der GerichtsorganisationDatum des Eingangs: 17.08.2011 / Ausgegeben: 18.08.2011Gesetzentwurf der LandesregierungGesetz zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation A. Problem Für einen funktionierenden Rechtsstaat und eine bürgernahe, in der Fläche präsente Rechtspflege ist eine effiziente Justiz unerlässlich. Auch die Justiz in Brandenburg wird sich reformieren, um so auch künftig ihre Aufgaben in hoher Qualität sowie zeit- und ortsnah zu erfüllen. Erforderlich dazu ist auch die Schaffung von zukunftsfähigen und dienstleistungsorientierten Gerichts- und Justizstrukturen. Derzeit werden zwei Landkreise von Landgerichtsbezirksgrenzen durchschnitten. Dies soll behoben werden, wenn durch eine Neuordnung die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, die Effizienz der Rechtsgewährung sowie eine qualitativ hochwertige Strafverfolgung nicht gefährdet und der Bestand jedes einzelnen Landgerichts nicht bedroht wird. Soweit es mit diesen Vorgaben zu vereinbaren ist, sollen die Bezirke der Landgerichte und der künftigen Polizeidirektionen übereinstimmen. Die Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke sollen so zugeschnitten sein, dass von jedem Ort des Landes das zuständige Gericht mit zumutbarem Aufwand aufgesucht werden kann. Ob kleine Gerichte...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 18.08.2011