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23.08.2011
ANTRAG
Stellungnahme des Landtages zum Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)" - gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 Saarländisches Landesplanungsg...
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/55222.08.2011ANTRAGdes Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehrbetr.: Stellungnahme des Landtages zum Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt ,,Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)" - gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) -Der Landtag wolle beschließen: Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt ,,Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)" wird gemäß der ...
LANDTAG DES SAARLANDES 14. WahlperiodeDrucksache 14/55222.08.2011ANTRAGdes Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehrbetr.: Stellungnahme des Landtages zum Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt ,,Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)" - gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) -Der Landtag wolle beschließen: Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt ,,Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)" wird gemäß der Anlage dahingehend geändert, dass die bisherige Ausschlusswirkung jenseits der Vorranggebiete für Windenergie aufgehoben wird. Es wird die Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie aufgehoben. Den Kommunen soll damit im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und Selbstbestimmung von Windstandorten Rechnung getragen werden. Außerdem werden Waldstandorte zukünftig grundsätzlich auch zur Nutzung der Windenergie freigegeben. Den Städten und Gemeinden werden so größere Spielräume hinsichtlich der Standortsuche und Standortsicherung eingeräumt. Diese können nun im Rahmen der Anforderungen des Gesetzgebers (BauGB, BImSchG) im angemessenen Zeitrahmen (§15 (3) BauGB) selbst entscheiden, wie sie auf ihrem Gemeindegebiet mit der Errichtung von Windkraftanlagen umgehen. Die besonders windhöffigen Standorte bleiben weiterhin Vorranggebiete, damit diese auch vorrangig für die Windenergienutzung erhalten bleiben (Repowering). Im Rahmen der Ausweisung von Windvorrangflächen in den...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.08.2011