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02.09.2011
Antrag
Transparenz von Beraterverträgen
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/352 01.09.2011AntragFraktionen CDU und SPD Transparenz von Beraterverträgen Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Finanzen jährlich eine Liste der vertraglich abgeschlossenen Beraterverträge der Landesverwaltung im Sinne des Beschlusses des Landtages Drs. 4/51/1956 B vom 16. Dezember 2004 vorzulegen. Die Liste soll den Namen des Dienstleisters, die konkrete Leistung, die vereinbarte Laufzeit, den Umfang d...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/352 01.09.2011AntragFraktionen CDU und SPD Transparenz von Beraterverträgen Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Finanzen jährlich eine Liste der vertraglich abgeschlossenen Beraterverträge der Landesverwaltung im Sinne des Beschlusses des Landtages Drs. 4/51/1956 B vom 16. Dezember 2004 vorzulegen. Die Liste soll den Namen des Dienstleisters, die konkrete Leistung, die vereinbarte Laufzeit, den Umfang der Leistungserbringung sowie die vereinbarten Kosten beinhalten. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, vor dem Abschluss von Beratungsverträgen und Gutachten mit einem Volumen über 20.000 Euro diese dem Ausschuss für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einwilligung vorzulegen. Dies gilt nicht, wenn die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan veranschlagt und über Erläuterungen ausgewiesen sind.Begründung Im Sinne einer größeren Transparenz erscheint es sinnvoll und notwendig, den Landtag regelmäßig über den Abschluss von Beraterverträgen zu informieren. Verträge, die ein Volumen von mehr als 20.000 überschreiten, sind durch den Finanzausschuss zu bewilligen.André Schröder Fraktionsvorsitzender CDUKatrin Budde Fraktionsvorsitzende SPD(Ausgegeben am 01.09.2011)
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.09.2011