Dokumente
Deutschland Bundesländer Sachsen-Anhalt Landtag Dokumente
02.09.2011
Beschlussempfehlung
Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 (LBVAnpG 2011/2012)
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/350 01.09.2011BeschlussempfehlungAusschuss für Finanzen Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 (LBVAnpG 2011/2012) Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/137Berichterstatterin:Abgeordnete Frau Dr. Angelika KleinDer Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in anliegender Fassung anzunehmen. Abstimmungsergebnis: 7:0:5Dr. Angelika Klein Ausschussvorsitzende(Ausgegeben am 01.09.2011)23 Ge...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/350 01.09.2011BeschlussempfehlungAusschuss für Finanzen Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 (LBVAnpG 2011/2012) Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/137Berichterstatterin:Abgeordnete Frau Dr. Angelika KleinDer Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag, den genannten Gesetzentwurf in anliegender Fassung anzunehmen. Abstimmungsergebnis: 7:0:5Dr. Angelika Klein Ausschussvorsitzende(Ausgegeben am 01.09.2011)23 Gesetzentwurf Landesregierung, Drs. 6/137 Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (LBVAnpG 2011/2012). Artikel 1 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Das Landesbesoldungsgesetz vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68) wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 59 wird folgende Angabe zu Kapitel 7a und zu § 59a eingefügt: ,,Kapitel 7a Besoldungsanpassungen § 59a Anpassung der Besoldung". b) Nach der Angabe zu § 59a wird folgende Angabe zu § 59b eingefügt: ,,§ 59b Einmalzahlungen 2011". 2. § 24 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: ,,5. Zeiten des Grundwehr- oder Zivildienstes im Umfang der vorb) Nach der Angabe zu § 59a wird folgende Angabe zu § 59b eingefügt: ,,§ 59b Einmalzahlung__ 2011". 2. § 24 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 Nr. 5 erhält folgende Fassung: ,,5. Zeiten des Grundwehr- oder Zivildienstes im Umfang der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.09.2011