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06.03.2012
Beschluss
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 35 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/4114
zu Drucksache 5/4095
24.02.2012
Druck: Thüringer Landtag, 2. März 2012
B e s c h l u s s
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 35 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes
Der Landtag hat in seiner 79. Sitzung am 24. Februar 2012 gemäß § 35
Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes Herrn Dr. Lutz Hasse als
Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der erforderlichen Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt.
Birgit Diezel
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.03.2012
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