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09.03.2012
Vorlage
Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Drucksache 17/021002.03.201217. WahlperiodeVorlage zur Beschlussfassung Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der LänderDer Senat von Berlin SenFin I B GS 5401-1/2012 Tel.: 90 20 (920) 2373An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung über den Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder A. Problem Die Gründung einer gemeinsamen Klassenlotterie der Vertragsländer, der G...
Drucksache 17/021002.03.201217. WahlperiodeVorlage zur Beschlussfassung Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der LänderDer Senat von Berlin SenFin I B GS 5401-1/2012 Tel.: 90 20 (920) 2373An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung über den Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder A. Problem Die Gründung einer gemeinsamen Klassenlotterie der Vertragsländer, der GKL Gemeinsame Klassenlotterie, ist Folge der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, der in seiner Neufassung vorsehen wird, dass Klassenlotterien künftig nur noch von einer von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden dürfen. B. Lösung Die vorgesehene länderübergreifende Zusammenfassung von NKL Nordwestdeutesche Klassenlotterie und SKL Süddeutsche Klassenlotterie zu einem einzigen, bundesweit einheitlich agierenden staatlichen Veranstalter soll eine konsequente Ausrichtung des staatlich organisierten Glücksspielangebots an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages erleichtern und durch den Abbau von Mehrfachstrukturen die Transparenz gegenüber den interessierten Bürgern und die Effizienz bei der Aufgabenerfüllung steigern. Die Veranstaltung durch eine von den 16 Vertragsländern gegründete Anstalt stellt sicher, dass die Gefahren der Spielsucht kanalisiert werden können. C. Alternative / Rechtsfolgenabschätzung Keine D. Auswirkungen...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 09.03.2012