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09.03.2012
Antrag
Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Drucksache 17/021108.03.201217. WahlperiodeAntragder Fraktion der SPD und der Fraktion der CDUGesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Artikel 1 Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 23.07.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Art. II des Neunten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 18.11.2010 (GVBl. S. 502), wird wie folgt geändert: 1. Hinter der Überschrift wird in Klammern BerlAVG gesetzt. 2. In § 1 Absatz 4 Satz 1 wird ...
Drucksache 17/021108.03.201217. WahlperiodeAntragder Fraktion der SPD und der Fraktion der CDUGesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Artikel 1 Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 23.07.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert durch Art. II des Neunten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 18.11.2010 (GVBl. S. 502), wird wie folgt geändert: 1. Hinter der Überschrift wird in Klammern BerlAVG gesetzt. 2. In § 1 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe "7,50 Euro" durch die Angabe "8,50 Euro" ersetzt. 3. In § 1 Absatz 6 wird der letzte Satz gestrichen und durch den Satz ,, Das Gesetz findet auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,- netto Anwendung" ersetzt. 4. § 1 wird um einen Absatz 8 ergänzt, der wie folgt lautet: ,,Die Bieter haben bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt." 5. Hinter § 5 Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: ,,Der Senat legt alle zwei Jahre einen Vergabebericht vor, der die Wirkung des Gesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen und der im Gesetz vorgesehenen Kontrollkommission untersucht und Basis der fortschreitenden Evaluation des Gesetzes ist." 6. § 5 Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: Die ausführenden Unternehmen haben Ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 09.03.2012