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13.03.2012
Vorlage
Bericht über die zukünftige Erfüllung der dem Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Land Berlin obliegenden Aufgaben gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 de...
Drucksache 17/021606.03.201217. WahlperiodeVorlage zur Kenntnisnahme Bericht über die zukünftige Erfüllung der dem Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Land Berlin obliegenden Aufgaben gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Stasi-UnterlagengesetzesDer Senat von Berlin SenInnSport - I A 12 (V) 9(0)223-2363An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorlage - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Bericht über die ...
Drucksache 17/021606.03.201217. WahlperiodeVorlage zur Kenntnisnahme Bericht über die zukünftige Erfüllung der dem Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Land Berlin obliegenden Aufgaben gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Stasi-UnterlagengesetzesDer Senat von Berlin SenInnSport - I A 12 (V) 9(0)223-2363An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorlage - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Bericht über die zukünftige Erfüllung der dem Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Land Berlin obliegenden Aufgaben gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Stasi-Unterlagengesetzes ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Gesetz über den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin (Berliner Stasi-Unterlagengesetz - LStUG) tritt gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 LStUG am 30. November 2012 außer Kraft. Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 LStUG legt der Senat dem Abgeordnetenhaus spätestens zwölf Monate vor dem Außerkrafttreten des Gesetzes einen Bericht darüber vor, wie die gesetzlich festgelegten Aufgaben des Landesbeauftragten zukünftig erfüllt werden können und ob hierfür eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.03.2012