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13.03.2012
Kleine Anfrage
Windkraftnutzung in der Gemarkung Hohenbucko
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4905Kleine Anfrage 1917der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion an die Landesregierung Windkraftnutzung in der Gemarkung Hohenbucko In der Gemeinde Hohenbucko genehmigte die zuständige Genehmigungsbehörde den Bau von vier Windkraftanlagen im November 2009, obwohl im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windkraftnutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald zum Zeitpunkt der Genehmigung ein Windeignungs...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4905Kleine Anfrage 1917der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion an die Landesregierung Windkraftnutzung in der Gemarkung Hohenbucko In der Gemeinde Hohenbucko genehmigte die zuständige Genehmigungsbehörde den Bau von vier Windkraftanlagen im November 2009, obwohl im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windkraftnutzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald zum Zeitpunkt der Genehmigung ein Windeignungsgebiet nicht vorhanden war und das zuvor im Teilregionalplan vorhandene Windeignungsgebiet ,,W 21 Hohenbucko" seine Rechtswirkung aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21.07.2009 schon lange verloren hatte. Der Investor besteht auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen auf der Errichtung der Anlagen und hat bei der zuständigen Enteignungsstelle des Innenministeriums im Jahr 2010 einen Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung gestellt, weil die Gemeinde sich weigerte, den Vertrag zur Realisierung des Windparks zu unterschreiben. Mittlerweile läuft das Verfahren auf Enteignung und Entschädigungsfestsetzung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG bei der zuständigen Enteignungsbehörde. Wir fragen die Landesregierung: 1. Die Zulässigkeit der Enteignung wird gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 EnWG bei sonstigen Vorhaben zum Zwecke der Energieversorgung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde festgestellt, also dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)....
Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.03.2012