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15.03.2012
Wahl
Eines stellvertretenden Mitglieds für die verbleibende neunte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)
Drucksache 17/022414.03.201217. WahlperiodeWahleines stellvertretenden Mitglieds für die verbleibende neunte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) Gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. 30. Oktober 2009 haben sich die Regierungschefs der Länder dafür ausgesprochen, die der Bundesrepublik Deutschland zustehenden 18 Sitze beim Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) zur Hälfte zwischen Ländern und kommun...
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Drucksache 17/022414.03.201217. WahlperiodeWahleines stellvertretenden Mitglieds für die verbleibende neunte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) Gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. 30. Oktober 2009 haben sich die Regierungschefs der Länder dafür ausgesprochen, die der Bundesrepublik Deutschland zustehenden 18 Sitze beim Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) zur Hälfte zwischen Ländern und kommunalen Spitzenverbänden aufzuteilen. Berlin erhielt danach die Möglichkeit, für die neunte Amtsperiode (1. Oktober 2010 bis 30. September 2012) den Sitz eines stellvertretenden Mitglieds zu besetzen. Der Senat von Berlin hatte die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für die 9. Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) dem Abgeordnetenhaus von Berlin übertragen. Mit dem Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Mitglieds Herrn Günther Krug aus dem Abgeordnetenhaus wird eine Neubesetzung für die verbleibende neunte Amtsperiode bis zum 30. September 2012 erforderlich. Nach Regel 4 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des KGRE in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 6 der Charta des KGRE verliert ein Mitglied des Kongresses seine Mitgliedschaft im Kongress spätestens sechs Monate nach Verlust seines Amtes. Artikel 2 Abs. 1 der Charta des KGRE sieht vor, dass nur diejenige/derjenige als Mitglied nominiert werden kann, die/der entweder über ein...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.03.2012
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