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15.03.2012
Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 

Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz)

Drucksache 17/022814.03.201217. WahlperiodeAntragder Fraktion Bündnis 90/Die GrünenMindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz)Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:Mindestlohngesetz des Landes Berlin vom... Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Zweck des Gesetzes Der Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung und Durchsetzung eines Mindestlohns für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften. §2 Geltungsbereich Diese...
Drucksache 17/022814.03.201217. WahlperiodeAntragder Fraktion Bündnis 90/Die GrünenMindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz)Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:Mindestlohngesetz des Landes Berlin vom... Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Zweck des Gesetzes Der Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung und Durchsetzung eines Mindestlohns für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften. §2 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Berliner Verwaltung (§ 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes), des Landes Berlin, des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Rechnungshofs von Berlin und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. §3 Geltung bei Beteiligungen des Landes(1) Soweit das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des Privatrechts oder Personengesellschaften hält oder erwirbt, stellt es sicher, dass die Regelungen dieses Gesetzes auch von diesen entsprechend angewendet werden.(2) Einzelheiten sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Rahmen der jeweiligen Rechtsgrundlage zu regeln. (3) Soweit das Land Berlin keine Mehrheitsbeteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts oder Personengesellschaftender landesunmittelbaren öffentlich rechtlichen Körperschaften, Anstalten undStiftungen (§ 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes), der Hochschulen, der...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.03.2012