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15.03.2012
Antrag
Rolle des Integrationsbeauftragten stärken
Drucksache 17/023014.03.201217. WahlperiodeAntragder PiratenfraktionRolle des Integrationsbeauftragten stärkenDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) Vom 15. Dezember 2010Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) (GVBl. S. 560) wird wie folgt geändert:Artikel 5 wird wie folgt neu gefasst: § 5 Beauftragte oder Beauft...
Drucksache 17/023014.03.201217. WahlperiodeAntragder PiratenfraktionRolle des Integrationsbeauftragten stärkenDas Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) Vom 15. Dezember 2010Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Das Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin (PartIntG) (GVBl. S. 560) wird wie folgt geändert:Artikel 5 wird wie folgt neu gefasst: § 5 Beauftragte oder Beauftragter von Berlin für Migration und Partizipation (1) Die oder der Beauftragte für Migration und Partizipation wird vom Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt. Er führt die Amts- und Funktionsbezeichnung ,,Berliner Beauftragter für Migration und Partizipation" in männlicher oder in weiblicher Form. Die ErnennungAbgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/0230erfolgt für fünf Jahre; nach dem Ende der Amtszeit bleibt sie oder er auf Aufforderung des Präsidiums des Abgeordnetenhauses bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. (2) Die oder der Beauftragte steht nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis. Sie oder er wird als oberste Landesbehörde eingerichtet; sie oder er ist in Ausübung ihres/seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie oder er untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.03.2012