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15.03.2012
Antrag
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bevorzugt berücksichtigen

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/910 13.03.2012AntragFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bevorzugt berücksichtigen Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene und im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung die Verwaltungsvorschriften i. S. d. § 141 Satz 2 SGB IX dringend erlässt.Begründung In § 141 Satz 1 SGB IX wird die bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung ...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/910 13.03.2012AntragFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bevorzugt berücksichtigen Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene und im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung die Verwaltungsvorschriften i. S. d. § 141 Satz 2 SGB IX dringend erlässt.Begründung In § 141 Satz 1 SGB IX wird die bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge festgeschrieben. In Satz 2 der Vorschrift wird der Erlass diesbezüglicher Verwaltungsvorschriften angekündigt. Bisher existieren diese Verwaltungsvorschriften nicht. Um den § 141 für die Verwaltung rechtssicher handhabbar zu machen, sind diese Verwaltungsvorschriften jedoch dringend nötig.Prof. Dr. Claudia Dalbert Fraktionsvorsitzende(Ausgegeben am 14.03.2012)

Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.03.2012