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16.03.2012
Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 

Ersatzmaßnahme für den Bau der B 185n Kleine Anfrag

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/925 14.03.2012Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ersatzmaßnahme für den Bau der B 185n Kleine Anfrage - KA 6/7377 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11. November 2008 (Az. 9 A 52.07, Leitsatz 1, http://www.bverwg.de/media/archive/6972.pdf) beschlossen, dass sich die Ermächtigung der Planfeststellu...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/925 14.03.2012Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ersatzmaßnahme für den Bau der B 185n Kleine Anfrage - KA 6/7377 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11. November 2008 (Az. 9 A 52.07, Leitsatz 1, http://www.bverwg.de/media/archive/6972.pdf) beschlossen, dass sich die Ermächtigung der Planfeststellungsbehörde, die erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für einen Eingriff in Natur und Landschaft festzusetzen, auf den Eingriff beschränkt, der Gegenstand der Planfeststellung ist. Die Planfeststellungsbehörde sei nicht befugt, im Rahmen eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses eine Ersatzmaßnahme zur Deckung eines Kompensationsbedarfs anzuordnen, der (teilweise) durch eine aufgrund eines gemeindlichen Bebauungsplans verwirklichte Straßenbaumaßnahme ausgelöst wird. Das gilt auch dann, wenn die planfestgestellte und die durch Bebauungsplan zugelassene Straße in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang und in der Straßenbaulast desselben Hoheitsträgers stehen. Gegenstand dieses straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses war der Neubau der Bundesstraße B 6n, Planungsabschnitt 13.3, Güsten-Ilberstedt. Von dem im Planfeststellungsbeschluss ermittelten naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf entfällt ein Anteil von 4,01 ha auf den Bau der Bundesstraße B 185n,...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.03.2012