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20.03.2012
Kleine Anfrage
Bearbeitungszeiten bei der Grunderwerbsteuer
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4948Kleine Anfrage 1936der Abgeordneten Ludwig Burkardt der CDU-Fraktionan die LandesregierungBearbeitungszeiten bei der Grunderwerbsteuer Steuerpflichtige sind verpflichtet, den Kauf von Grundstücken und vergleichbare Rechtsgeschäfte den zuständigen Finanzämtern anzuzeigen. Im Anschluss setzen die Finanzämter die Grunderwerbsteuer durch einen Steuerbescheid fest. Wenn die Steuer gezahlt ist, erteilt die Steuerverwaltung eine so genannte Unbedenkl...
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Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/4948Kleine Anfrage 1936der Abgeordneten Ludwig Burkardt der CDU-Fraktionan die LandesregierungBearbeitungszeiten bei der Grunderwerbsteuer Steuerpflichtige sind verpflichtet, den Kauf von Grundstücken und vergleichbare Rechtsgeschäfte den zuständigen Finanzämtern anzuzeigen. Im Anschluss setzen die Finanzämter die Grunderwerbsteuer durch einen Steuerbescheid fest. Wenn die Steuer gezahlt ist, erteilt die Steuerverwaltung eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die der Erwerber eines Grundstücks im Regelfall nicht in das Grundbuch eingetragen werden darf. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Tage lagen 2011 im Schnitt zwischen der Anzeige eines Kaufvorgangs durch den Steuerpflichtigen und der Erstellung des Steuerbescheids durch das zuständige Finanzamt? (Bitte neben dem Landesdurchschnitt auch die Werte für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt angeben) 2. Wie entwickelte sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den Jahren 2008, 2009 und 2010? (Bitte analog zu Frage 1 beantworten)Datum des Eingangs: 19.03.2012 / Ausgegeben: 19.03.2012
Angaben ohne Gewähr. Stand: 20.03.2012
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