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22.03.2012
Mitteilung des Senats
Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 18. Mai 2011 "Hamburg muss vorangehen: endlich Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen!" (Drucksache 20/420)
1 Anlass und Ziel
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat in ihrer Sitzung am 18. Mai 2011 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Senat wird aufgefordert,
1. im Bundesrat den verfassungsrechtlichen
Schutz von Kindern im Sinne einer eigenständigen Aufnahme von Kinderrechten in den Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes im Rahmen einer Bundesratsinitiative zu unterstützen
bzw. entsprechend selbst initiativ zu werden.
Orientierungsrahmen hierbei soll die UN-Kinderrechtskonvention sei...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.03.2012
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