Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
27.08.2018
Entscheidungen
2. Strafsenat
ECLI:DE:BGH:2018:060318B2STR481.17.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 481/17
vom
6. März 2018
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
wegen (versuchten) schweren Bandendiebstahls u.a.
- 2 -
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. März 2018 gemäß 132
Abs. 3 Satz 1 GVG beschlossen:
1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden:
Bei (vollendetem) schwerem Bandendiebstahl ( 244a Abs. 1,
244 Abs. 1 Nr. 3, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Var. 1 StGB) oder
(vollendetem) Wohnungseinbruchdiebstahl ( 244 A...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 27.08.2018
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