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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
23.08.2018
Entscheidungen
#5 StR 328/18
Bundesgerichtshof 

5. Strafsenat

ECLI:DE:BGH:2018:310718B5STR328.18.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 328/18 vom 31. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts gemäß 46 Abs. 1 StPO am 31. Juli 2018 beschlossen: Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag und seine Kosten Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Januar 2018 g...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.08.2018