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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
23.08.2018
Entscheidungen
X. Zivilsenat – Leitsatzentscheidung
ECLI:DE:BGH:2018:170418UXZR65.17.0
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
X ZR 65/17 Verkündet am:
17. April 2018
Anderer
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
BGB 528
a) Zur Bestimmung des Umfangs des Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Verarmung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten.
Herauszugeben ist nicht nur der ursprünglich geschenkte Gegenstand. Bei
einem wirtschaftlich nutzbaren Ge...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.08.2018
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