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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
22.08.2018
Entscheidungen
III. Zivilsenat
ECLI:DE:BGH:2018:020818BIIIZA21.18.0
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
III ZA 21/18
vom
2. August 2018
in dem Rechtsstreit
- 2 -
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. August 2018 durch den
Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, den Richter Seiters und die Richterinnen
Dr. Liebert, Pohl und Dr. Arend
beschlossen:
1. Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin vom 5. Juni 2018
gegen alle Richter des III. Zivilsenats wird als unzulässig verworfen.
2. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilli...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.08.2018
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