Definition: Überhangsmandate
Überhangsmandate entstehen im deutschen Wahlsystem, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden.
Diese zusätzlichen Sitze verbleiben der Partei, führen aber zu einer Vergrößerung des Bundestags. Um das Verhältnis der Parteistärken auszugleichen, können anderen Parteien Ausgleichsmandate zugeteilt werden.
Überhangsmandate können die Gesamtzahl der Abgeordneten im Bundestag erheblich erhöhen und sind daher Gegenstand von Diskussionen über Wahlrechtsreformen.
In Österreich und der Schweiz gibt es keine Überhangsmandate, da das dortige Verhältniswahlrecht (Proporzsystem) Sitze proportional zu den Stimmenanteilen der Parteien verteilt.