Definition: Schuldenbremse
Die Schuldenbremse ist eine verfassungsrechtliche Regelung in Deutschland, die Bund und Länder dazu verpflichtet, ihre Haushalte grundsätzlich ohne neue Schulden auszugleichen. Der Bund darf jedoch eine strukturelle Neuverschuldung von bis zu 0,35 Prozent des BIP aufnehmen.
Sie erlaubt nur in Ausnahmefällen, wie Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen, eine begrenzte Neuverschuldung, um die langfristige finanzielle Stabilität zu sichern.Die Schuldenbremse ist in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes verankert.
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