Letztes Update
11. März 2025
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Definition: Direktmandat

Ein Direktmandat ist ein Parlamentssitz, den ein Kandidat durch die Mehrheit der Erststimmen in einem Wahlkreis gewinnt. In Deutschland wird bei Bundestagswahlen jeder Wahlkreis durch einen direkt gewählten Abgeordneten vertreten. Direktmandate ermöglichen eine persönliche Bindung zwischen Wählern und ihrem Vertreter. Sie sind Teil des personalisierten Verhältniswahlrechts und können zu Überhangmandaten führen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach Zweitstimmen zustehen.

In Österreich und der Schweiz gibt es keine Direktmandate im Sinne des deutschen Wahlsystems. In Österreich werden die Abgeordneten des Nationalrats über Parteilisten gewählt, während in der Schweiz die Sitze im Nationalrat proportional zu den Stimmenanteilen der Parteien in den Kantonen verteilt werden.