Letztes Update
11. März 2025
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Definition: Bundesgerichte

Bundesgerichte sind die obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland.

Es gibt fünf Bundesgerichte für verschiedene Rechtsgebiete: Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuer- und Zollrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Sie sichern die einheitliche Rechtsanwendung und entwickeln das Recht durch ihre Rechtsprechung weiter.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt als oberstes Verfassungsorgan eine Sonderstellung ein.