Definition: Bundesgerichte
Bundesgerichte sind die obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland.
Es gibt fünf Bundesgerichte für verschiedene Rechtsgebiete: Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuer- und Zollrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Sie sichern die einheitliche Rechtsanwendung und entwickeln das Recht durch ihre Rechtsprechung weiter.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt als oberstes Verfassungsorgan eine Sonderstellung ein.